Was bedeutet Konzessionsgebiete?
Vom Bundesamt für Kommunikation festgelegtes geographisches Gebiet („Versorgungsgebiet“), innerhalb dessen Radio- oder Fernsehstationen gewisse Leistungen zu erbringen haben. Diese Leistungsaufträge werden in Konzessionen festgeschrieben.
Dieser Begriff ist im Goldbach Werbe-Glossar den Bereichen TV und Audio zugeordnet.
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